Knapp drei Wochen vor dem Start der Umweltzonen in den Städten und Gemeinden herrschte bei einigen Autobesitzern noch immer Unklarheit, welche Plakette ihr Auto erhalten wird.
Käufer von Gebrauchtwagen reagierten zögerlich, wenn vor einem Kauf noch die jeweilige Einstufung des Fahrzeuges noch nicht vorgenommen wurde. Aber auch die knapp 100.000 Autofahrer mit Fahrzeugen, deren Abgasausstoß mittels eines US-Kats geregelt wird, erhielten lange Zeit keine fachgerechte Einstufung, weil sie beim Gesetzesentwurf vergessen worden sind. Dies hat das Bundeskabinett nun am 14. November nachgeholt. Laut Beschluss erhalten Fahrzeuge mit einem geregelten US-Kat ebenfalls die grüne Plakette, also die höchst mögliche Einstufung. Der jeweilige Fahrzeughalter kann die Einstufung mittels der in den Papieren festgehaltenen Schlüsselnummer genau ermitteln, die Schlüsselnummern 01, 02 und 77 erhalten die grüne Plakette.
Welche Umweltzonen in welchen Städten eingerichtet werden, hat das Umweltbundesamt in einer Liste zusammen gestellt. Auf diese Weise kann jeder Autofahrer nachschauen, wie weit er in jeder betroffenen Stadt fahren darf. Die Erteilung der Plakette kann in Werkstätten, bei den Zulassungsstellen und beim TÜV vorgenommen werden. Der Preis bewegt sich zwischen fünf und zehn Euro. Die Plakette muss rechts oben oder unten an der Windschutzscheibe angebracht werden. Besonders hart trifft diese Neuregelung alte und Dieselfahrzeuge. Für Gebrauchtwagenbesitzer, die dann im Innenstadtbereich arbeiten, kann eine Nachrüstung von Partikelfiltern durchaus lohnenswert sein. Von der gesamten Regelung sind Zwei- und Dreiräder vollkommen ausgenommen. Mich würde nicht wundern, wenn ein neuer Marktplatz für Partikelfiltern entstehen würde.