Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: So fahren Sie sicher mit Anhänger

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Es gibt gute Gründe, die für den Kauf eines eigenen Anhängers sprechen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass das Fahren mit einem Anhänger weitaus schwieriger und demzufolge auch gefährlicher ist, als gemeinhin angenommen wird.

Die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen beim Fahren mit Anhänger im Überblick

Zunächst sollte vor jeder Fahrt geprüft werden, ob der Anhänger sicher am Zugfahrzeug befestigt ist und die Anhänger-Rückleuchten ordnungsgemäß funktionieren. Davon abgesehen empfiehlt es sich, vor der ersten Fahrt mit Anhänger im Straßenverkehr einige Probefahrten auf sicherem Terrain zu unternehmen oder am besten gleich bei einem erfahrenen Fahrlehrer eine diesbezügliche Zusatzschulung zu machen. Ferner ist stets darauf zu achten, dass der Anhänger so beladen wird, dass die Transportgüter nicht verrutschen oder sogar herabfallen können. Ferner darf die zulässige Anhängelast niemals überschritten werden. Wie diesbezügliche Tests vonseiten des ADAC gezeigt haben, können nämlich schon geringfügige Überladungen von nur wenigen Kilogramm zu einem plötzlichen Ausschwenken des Anhängers führen. Darüber hinaus wirkt sich die Anhängelast selbstverständlich auch auf den Bremsweg aus.

Rechtliches

Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg beträgt oder der Anhänger selbst nicht schwerer als 750 kg ist. Für das Fahren mit noch schwereren Anhängern besteht die Möglichkeit, eine Schulung nach B96 zu machen, wodurch die Obergrenze des zulässigen Gesamtgewichts auf 4.250 kg angehoben wird. Für nochmals schwerere Anhänger wird wiederum eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E benötigt, die allerdings auf den Gebrauch von Zugfahrzeugen der Klasse B beschränkt ist. Ein Überschreiten des jeweils zulässigen Maximalgewichts von mehr als 30 Prozent hat ein Bußgeld in Höhe von mindestens 235 Euro und einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei zur Folge. Bei Anhängern mit einer zulässigen Transportlast von weniger als zwei Tonnen werden sogar schon Überladungen von nur fünf Prozent derart schwer geahndet, obgleich auch bei weitaus geringfügigeren Überschreitungen der zulässigen Anhängelast mit Bußgeldern in Höhe von 30 Euro aufwärts zu rechnen ist. Weitere Bußgelder drohen, wenn zum Beispiel die Transportgüter auf dem Anhänger unzureichend gesichert sind oder die Anhänger-Rückleuchten nicht ordnungsgemäß funktionieren – passendes Ersatzmaterial erhalten Sie zum Beispiel auf www.jawoll.de.

Abschließende Empfehlungen

Wer mit dem Gedanken spielt, sich für den einmaligen Gebrauch einen Anhänger zu mieten, sollte aufgrund der nicht zu unterschätzenden Gefahren vielleicht lieber jemanden mit ausreichender Fahrerfahrung um Hilfe bitten. Wer aber häufiger auf einen Anhänger angewiesen ist und sich daher einen eigenen zulegen möchte, sollte hingegen eine diesbezügliche Zusatzschulung in Erwägung ziehen.