Hamburg – Immer mehr Autofahrer in Deutschland mussten zuletzt eine Zwangspause einlegen. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden 2016 insgesamt 451 687 Fahrverbote ausgesprochen und damit deutlich mehr als noch ein Jahr zuvor (376 462).
Im Detail zeigen die Zahlen, dass der Hauptgrund für
Fahrverbote zu schnelles Fahren war. Beim kompletten Entzug der Fahrerlaubnis wiederum steht das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf Platz eins. In solchen Fällen wird der Führerschein einbehalten und muss neu beantragt werden. Was ist dann zu beachten? Antworten von Experten:
Wann ist der Führerschein weg?
Hier gilt es zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot zu unterscheiden. «Entzogen wird die Fahrerlaubnis zum Beispiel, wenn jemand acht Punkte im Fahreignungsregister angehäuft hat», sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Auch Alkoholfahrten könnten zum Entzug führen. Dann müsse der Führerschein auch sofort eingezogen oder unverzüglich abgegeben werden. Wer wieder fahren will, muss eine Neuerteilung beantragen und je nach Entzugsgrund auch Bedingungen wie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erfüllen. Das geht jedoch erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Ein reines Fahrverbot für ein bis drei Monate dagegen wird zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab innerorts 31 km/h und 41 km/h außerorts fällig. «Hier muss der Führerschein zwar auch im Original abgegeben werden, die Fahrerlaubnis selbst jedoch bleibt unangetastet», sagt Mielchen. Der Betroffene erhalte nach dem Fahrverbot den Führerschein zurück und muss ihn nicht neu beantragen.
Wo wird der Führerschein abgegeben und abgeholt?
«Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein immer bei der Behörde abgegeben werden, die den Bescheid ausgestellt hat. In der Regel ist dies die Bußgeldbehörde», sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Dort könne er auch wieder abgeholt werden. Mitunter ist es auch möglich, sich den Führerschein fristgerecht zurückschicken zu lassen.
Kann sich ein Fahrverbot auch nur auf eine Klasse beziehen?
Ja, sagt Mielchen und nennt ein Beispiel: Wenn ein Taxifahrer auf einer Privatfahrt mit einem Motorrad zu schnell fuhr, könnte das Fahrverbot auf Krafträder beschränkt oder die Pkw-Berechtigung vom Fahrverbot ausgenommen werden. Denn hier hätte ein generelles Fahrverbot einschneidende berufliche Nachteile zur Folge.
Was bedeutet es, wenn eine MPU angeordnet wird?
«Sinn und Zweck einer MPU ist die Beurteilung des Risikopotenzials, das von der betroffenen Person möglicherweise ausgeht», erklärt der Dekra-Verkehrspsychologe Thomas Wagner. Es gehe dabei immer um die Verkehrssicherheit und eine mögliche Gefährdung anderer. Angeordnet wird die Untersuchung von der Führerscheinstelle. «Die häufigste Ursache für eine MPU sind Alkoholdelikte.» Bei einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut gebe es keinen Ermessensspielraum. Da werde immer ein derartiges Gutachten angeordnet, für das der Betroffene laut Entgeltordnung 412 Euro bezahlen muss.
Wie teuer ist es, wenn der Führerschein weg ist?
Dies hängt grundsätzlich vom Verfahren ab. «Wird der Führerschein entzogen, weil die acht Punkte erreicht sind, wird eine Gebühr von rund 150 Euro erhoben», sagt Mielchen. Hinzu kämen dann noch Gebühren zwischen 140 und 265 Euro für die Neuerteilung. Bei Fahrverboten von einem Monat liegt das Bußgeld zwischen 120 und 240 Euro, je nachdem, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsvergehen oder zum Beispiel einen Rotlichtverstoß handelt.
(dpa/tmn)