Berlin – Ein Auto parat haben und fahren, ohne dass es einem gehört, ein Auto zur Miete sozusagen – so funktioniert Leasing. Das kommt offenbar an.
Laut Untersuchungen der ifo Investitionstests Anlagenvermietung in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt betrug 2016 der Anteil der Leasingfahrzeuge an den Kfz-Neuzulassungen in Deutschland 39 Prozent. Das sind 9 Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren (30 Prozent).
Leasing ist für viele verlockend, weil sich so immer die Autos mit der neuesten, sichersten und umweltfreundlichsten Technik fahren lassen. Außerdem überspringen die Kunden die große Investition bei der Anschaffung und wählen die monatlich stemmbare Ratenzahlung. Doch damit es kein böses Erwachen gibt, sollte sie einiges beachten.
Grundsätzlich unterscheidet man bei den Leasingverträgen zwei Varianten: Verträge mit Restwertfixierung und Verträge nach Kilometerabrechnung. Ergänzt werden diese Vereinbarungen oft durch Service-Angebote der Leasinggesellschaften. Die enthalten Wartung, Inspektion, Reifenwechsel, Tankkarten oder Ähnliches.
«Bei einem Vertrag mit Restwertfixierung wird der kalkulierte Restwert bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet», erklärt Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC. Der Leasingnehmer trägt ein sogenanntes Restwertrisiko. «Das heißt, dass er am Ende der Leasingzeit für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs geradestehen muss – egal, aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist.»
Wenn das Auto aber pfleglich behandelt wurde, verdient der Kunde sogar daran. «Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug am Markt verkauft und der Verkaufserlös dem vertraglichen Restwert gegenübergestellt», sagt Horst Fittler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen. «Ein Mehrerlös wird dem Leasingkunden mit 75 Prozent ausgezahlt.» Daher ist es also vorab wichtig, mit realistischen Werten zu kalkulieren, auch wenn die Raten höher ausfallen, je niedriger der Restwert angesetzt wird.
Die zweite Möglichkeit ist der Vertrag mit Kilometerabrechnung. Hier werden eine bestimmte Laufzeit, eine bestimmte Gesamtkilometerlaufleistung des Autos und die daraus berechnete Leasing-Rate vereinbart, erklärt Fittler. Problematisch wird es, wenn der Leasingnehmer am Ende mehr gefahren ist, als vereinbart. Hier muss er nachzahlen. Ist er aber weniger gefahren, gibt es Geld zurück. Jenseits der Kilometervereinbarung ist dennoch nicht alles erlaubt. Obwohl hier keine klassische Restwertfixierung greift, darf der Fahrer sein Auto nicht verwahrlosen lassen. «Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu halten», sagt Fittler. Und er ist verpflichtet, einen zustandsbedingten Minderwert auszugleichen.
Ganz gleich, für welchen der beiden Verträge man sich entscheidet: Es ist ratsam, Sonderbelastungen im Vorfeld abzusprechen. Fittler rät, sich schon bei Vertragsabschluss über Themen wie etwa Rauchen oder Hundetransport mit der Leasinggesellschaft zu unterhalten. Ein Raucherauto muss besonders gereinigt und etwaige Brandflecken repariert werden. «Gleiches gilt für Schäden durch Tiere im Fahrzeug.» Die Kosten dafür müsse der Kunde bei der Rückgabe des Autos übernehmen.
Es gibt aber noch mehr zu beachten: Wer etwa Änderungen am Auto vornehmen oder Unfallschäden reparieren lassen will, sollte immer das Kleingedruckte im Vertrag lesen. Bei Unfallschäden etwa habe der Leasingnehmer den Leasinggeber unverzüglich zu benachrichtigen, sagt Schäpe vom ADAC. Diese Arbeiten gebe der Leasinggeber dann in Auftrag und bezahle diese auch. Bei einem Totalschaden sieht die Situation anders aus. Zwar zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Die bis Vertragsende noch offenen Leasingraten übernimmt sie aber nicht. Die bleiben auch ohne Auto am Kunden hängen. «Das wird nur durch eine abgeschlossene Leasingraten-Ausfallversicherung oder Kündigungsschadenversicherung, eine sogenannte GAP-Versicherung gedeckt», erklärt Schäpe.
Dritte dürfen das geleaste Fahrzeug im Übrigen meist ebenfalls fahren. «In der Regel ist die Nutzung des Fahrzeugs durch Familienangehörige oder Freunde kein Problem, nur die professionelle Weitervermietung ist untersagt», sagt Fittler. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft aber besser einen Blick in den Vertrag oder fragt direkt bei der Leasinggesellschaft nach.
Neben den beiden gängigen Verträgen mit Restwertfixierung und Kilometerabrechnung gibt es noch eine weitere Variante, die kombiniert werden kann: Ein Vertrag mit Andienungsrecht. Hier kann der Leasinggeber am Vertragsende verlangen, dass der Kunde das Auto kauft, wenn es weniger wert ist, als kalkuliert. Der Kunde kann hingegen nicht auf einem Kauf bestehen. «Das muss einem Leasingnehmer immer bewusst sein», sagt Beate Bextermöller, Projektleiterin bei der Zeitschrift «Finanztest». «Er zahlt mit der Leasingrate lediglich für die Nutzung und den Wertverlust. Er erwirbt aber kein Eigentum.» Das bedeutet, dass dem Kunden am Ende der Laufzeit das Auto nicht gehört, obwohl Tausende von Euros gezahlt wurden.
Gerade Privatleute sollten daher gut nachrechnen und verschiedene Finanzierungsmodelle vergleichen. «Für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich das Leasing eher. Sie können die Kosten steuerlich geltend machen», sagt Bextermöller. Sie hat einen weiteren Tipp: «Immer auf das Kleingedruckte achten!» Man solle sich immer ganz genau ansehen, was man unterschreibt, schließlich könne man einen Vertrag nicht einfach rückgängig machen. «Stößt man bei der Durchsicht auf uneindeutige Begriffe, sollte man sich diese möglichst schriftlich erklären lassen.»
Demnach ist es also ratsam, folgenden Drei-Punkte-Plan zu befolgen, bevor man seine Unterschrift unter einen Leasing-Vertrag setzt: Die eigene finanzielle und berufliche Situation analysieren, Finanzierungsmodelle vergleichen, Verträge in aller Ruhe durchlesen.
(dpa/tmn)