Hauptuntersuchung, Reifen, eCall: Autofahrer müssen sich im gerade begonnenen Jahr bei einigen Themen umstellen – und manches wird für sie wieder mal teurer. So ist etwa die Endrohruntersuchung bei der Hauptuntersuchung seit 1. Januar für alle Autos Pflicht, bisher waren jüngere Modelle davon ausgenommen. Je nach Bundesland und Prüfdienst kann damit auch die HU-Gebühr steigen. Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber nicht zuletzt auf den Abgasskandal bei VW reagiert. Durch die Endrohrmessung soll sicherer erkannt werden, ob die Abgasreinigung wirklich einwandfrei funktioniert.
Ab 1. April ist auch der Einbau eines eCall-Systems für alle Neuwagen verpflichtend. Das elektronische Notrufsystem aus einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunkeinheit übermittelt bei einem Unfall automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Laut der ARAG Experten kann er aber auch per Knopfdruck abgesetzt werden.
Winter- und Ganzjahresreifen müssen in Zukunft mit dem neuen Alpine-Symbol – einer Schneeflocke vor einem Berg – gekennzeichnet sein. Bisher reichten die Buchstaben M+S aus. Die Übergangsfrist reicht aber bis zum 30. September 2024. So lange dürfen nämlich alte Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurde, weiter genutzt werden. Wer nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen fährt, muss dagegen mit einem Bußgeld rechnen. Abkassiert wird übrigens bei Fahrer und Halter.
Ab dem 1. September wird der Normverbrauch von Neuwagen nach den im WLTP-Zyklus (Worldwide Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelten Werten berechnet. Diese Methode soll realitätsnähere Werte liefern als der bisher gebräuchliche Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ). Die Folge: Für einige Automodelle wird die über den Verbrauch errechnete Kfz-Steuer steigen.
Quelle: GLP mid